Das Jahr 2011 brachte für den UVS Wien in Sachen Finanzmarktrecht erneut eine Vielzahl an Problemstellungen, über die der Senat in zweiter Instanz im Verwaltungsstrafverfahren abzusprechen hatte. Teilweise wurde dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt und verfeinert, teilweise wurden neue Aspekte beleuchtet. Der nachfolgende Beitrag versucht in bekannter Weise2, einen ganzheitlichen Überblick über die vom UVS zu einzelnen Bestimmungen des WAG, VAG, PKG, KMG, BWG, BörseG, InvFG 1993 sowie ImmoInvFG getroffenen inhaltlichen Aussagen zu ermöglichen, indem die jeweiligen rechtlich relevanten Kernaussagen sowie die dahinterstehenden Sachverhaltskonstellationen prägnant zusammengefasst werden. Besonderes Augenmerk wurde auch auf die vom UVS bei der Entscheidungsfindung verwendeten Begriffsdefinitionen sowie die von ihm darunter subsumierten Fälle gelegt, welche sich bei der künftigen Anwendung der Normen als hilfreich erweisen können.