BWG: § 1 Abs 1 Z 7 lit e, § 98 Abs 1
1. Nicht jeder Erwerb von Wertpapieren durch juristische Personen ist als bankenkonzessionspflichtige Tätigkeit zu werten. Es kommt insb auf das Kriterium der Gewerblichkeit bzw das Vorliegen einer Beteiligungsabsicht an. Bestätigung des Erk VwGH 15. 4. 2010, 2007/17/0208. Es wird nicht übersehen, dass in der Lit Bedenken an der in diesem Erk zugrunde gelegten Auffassung geäußert wurden. Diese systematischen Bedenken ändern aber nichts daran, dass der österreichische Gesetzgeber im BWG insoweit eine andere Regelung getroffen hat als etwa der deutsche. Auch die aufgezeigten Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen einem unter § 1 Abs 1 Z 7 BWG fallenden Handel und einem Beteiligungserwerb sprechen nicht grundsätzlich gegen die im genannten Erk dargelegte Auslegung. Die Stimmen in der Lit vermögen daher den VwGH nicht zu veranlassen, von der im Erk 2007/17/0208 vertretenen Auffassung abzugehen.