Die EZB wird ab November 2014 als zentrale europäische Bankenaufsichtsbehörde innerhalb der Euro-Zone agieren. EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone haben die Möglichkeit, im Wege der sog "engen Zusammenarbeit" freiwillig in den einheitlichen Aufsichtsmechanismus hineinzuoptieren. Dieser Beitrag informiert über das Verfahren der Begründung, Aussetzung und Beendigung einer "engen Zusammenarbeit" und zeigt daraus resultierende praktische Herausforderungen auf.