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Prozedurale Aspekte der Begründung und Terminierung der "engen Zusammenarbeit" im einheitlichen Aufsichtsmechanismus

BeiträgeDr. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2014/102ZFR 2014, 155 Heft 4 v. 11.6.2014

Die EZB wird ab November 2014 als zentrale europäische Bankenaufsichtsbehörde innerhalb der Euro-Zone agieren. EU-Mitgliedstaaten außerhalb der Euro-Zone haben die Möglichkeit, im Wege der sog "engen Zusammenarbeit" freiwillig in den einheitlichen Aufsichtsmechanismus hineinzuoptieren. Dieser Beitrag informiert über das Verfahren der Begründung, Aussetzung und Beendigung einer "engen Zusammenarbeit" und zeigt daraus resultierende praktische Herausforderungen auf.

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