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Regierungsvorlage zum Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - VRUG

AktuellesZivilrechtBearbeiter: Univ.-Ass. MMag. Christoph Hechenblaickner/Univ.-Ass. Mag. Florian SkaricsZFR 2014/95ZFR 2014, 148 Heft 3 v. 28.5.2014

Mit 25. 3. 2014 brachte das BMJ eine Regierungsvorlage11RV 89 BlgNR 25. GP . Die Regierungsvorlage wurde mittlerweile sowohl im NR (29. 4.) als auch im BR (15. 5.) beschlossen. Mit einer Veröffentlichung im BGBl I ist in Kürze zu rechnen. zur Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 22RL 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 10. 2011 über die Rechte der Verbraucher, ABl L 2011/304, 64. ein. Die Implementierung der RL in nationales Recht soll durch das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - VRUG 33Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG) erlassen wird. erfolgen. Wenn auch die Umsetzungsfrist verpasst wurde, sollen die neuen bzw adaptierten Bestimmungen grundsätzlich - wie in der RL vorgesehen - auf ab dem 13. 6. 2014 geschlossene Verträge angewendet werden. Im Wesentlichen sind in der aktuellen Regierungsvorlage die drei nachfolgend näher beschriebenen legistischen Maßnahmen vorgesehen:

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