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EditorialRainer WolfbauerZFR 2014/69ZFR 2014, 101 Heft 3 v. 28.5.2014

Die kleine niederösterreichische Marktgemeinde Randegg bezeichnet sich selbst auf ihrer offiziellen Website als die "Perle des kleinen Erlauftales". Vielleicht liegt es an den vielen Sonnenstunden im Herzen des Mostviertels, dass die Gemeinde vor einigen Jahren beschlossen hatte, zwei Photovoltaikanlagen zur solaren Stromgewinnung zu errichten. Die Gemeindebewohner erhielten die Möglichkeit, sich mit 120 Paketen zu 500 € im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsmodells an dem Vorhaben zu beteiligen. Der Gemeindevorstand hatte dabei jedoch die Rechnung ohne den Wirt gemacht, da in weiterer Folge die FMA wegen des Vorwurfs eines illegal erbrachten Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) einschritt, das Bürgerbeteiligungsmodell in eine "Sale-and-Lease-back"-Konstruktion umgestellt werden musste und die Bürgermeisterin des 1.900-Seelen-Örtchens von der FMA eine Verwaltungsstrafe von 1.500 € erhielt.

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