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VwGH: Keine aufschiebende Wirkung trotz hoher Geldstrafe nach BörseG

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2014/47ZFR 2014, 82 Heft 2 v. 10.4.2014

BörseG: § 48d

VwGG: § 30 Abs 2

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