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Betriebsvereinbarung über direkte Leistungszusage wird mit Ausscheiden zu einzelvertraglicher Regelung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Reinhard ReschZFR 2014/23ZFR 2014, 41 Heft 1 v. 14.2.2014

ArbVG: §§ 31, 97 Abs 1 Z 18

Die bisher als Inhaltsnorm wirkende Pensionszusage in der Betriebsvereinbarung wandelt sich im Augenblick des Ausscheidens des zukünftigen Pensionisten aus dem Betrieb in einen vertraglichen Anspruch gegen den ehemaligen Arbeitgeber, in den die Betriebsvereinbarungsparteien aufgrund der ihnen nach dem ArbVG zukommenden Kompetenz nicht mehr eingreifen können.

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