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Keine Prospekthaftung beim Primeo Fund

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Georg GrafZFR 2014/21ZFR 2014, 40 Heft 1 v. 14.2.2014

1. Das Investmentfondsgesetz 1993 kennt für ausländische Kapitalanlagefonds eine eigenständige Prospektpflicht und Prospektkontrolle. Der Prospekt ist vom Repräsentanten als Prospektkontrollor auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren, wobei hinsichtlich der Erstellung, Änderung, Kontrolle und Verantwortung für den Inhalt des Prospekts auch für den Prospektkontrollor die Vorschriften des Kapitalmarktgesetzes sinngemäß gelten (vgl §§ 6, 8 und insb § 11 KMG).

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