1. Das Investmentfondsgesetz 1993 kennt für ausländische Kapitalanlagefonds eine eigenständige Prospektpflicht und Prospektkontrolle. Der Prospekt ist vom Repräsentanten als Prospektkontrollor auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren, wobei hinsichtlich der Erstellung, Änderung, Kontrolle und Verantwortung für den Inhalt des Prospekts auch für den Prospektkontrollor die Vorschriften des Kapitalmarktgesetzes sinngemäß gelten (vgl §§ 6, 8 und insb § 11 KMG).