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Schlussanträge des Generalanwalts v 24. 10. 2013 in der Rs C-616/11 (T-Mobile Austria GmbH/VKI)

JudikaturEuGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2014/6ZFR 2014, 18 Heft 1 v. 14.2.2014

RL 2007/64/EG

ZaDiG: § 27 Abs 6

Nach Auffassung von GA Wathelet können die Mitgliedstaaten ein generelles, nicht zwischen verschiedenen Zahlungsinstrumenten differenzierendes Verbot der Erhebung von Verwaltungsentgelten durch den Zahlungsempfänger vorsehen. Dieses Verbot ist auch auf Mobilfunkgesellschaften anwendbar.

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