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KMG: Untergrenze für Prospektpflicht auf 250.000 € erhöht

AktuellesBörserechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2013/211ZFR 2013, 343 Heft 7 v. 19.12.2013

Mittels einer erst durch einen Abänderungsantrag des Finanzausschusses im Plenum des Nationalrates11AA 356 in der 216. Sitzung des NR am 5. 7. 2013. zur Sammelnovelle AIFM-Gesetz usw22Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz - AIFMG, Änderung des Bankwesengesetzes, des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes, des Investmentfondsgesetzes 2011, des Immobilien-Investmentfondsgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007, des Kapitalmarktgesetzes, des Einkommensteuergesetzes 1988, des EU-Quellensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sowie Aufhebung des Beteiligungsfondsgesetzes, BGBl I 2013/135. eingefügten lex fugitiva wurde die Untergrenze für die Prospektpflicht von 100.000 € auf 250.000 € erhöht.33§ 3 Abs 1 Z 10 KMG idF Art 9 Z 1a BGBl I 2013/135. Hintergrund ist die aktuelle Debatte um das Phänomen des Crowdfunding.44 Gruber, Crowdfunding und das KMG, ZFR 2013, 102. Noch in der Regierungsvorlage war diese Neuerung anders als die neue Regelung für prospektfreie Angebote von Genossenschaftsanteilen bis 750.000 €55§ 3 Abs 1 Z 15 idF Art 9 Z 2 BGBl I 2013/135: "ein Angebot von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft mit Sitz im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat, die einem Revisionsverband angehört, über einen Gesamtgegenwert in der Union von weniger als 750 000 €, wobei diese Obergrenze über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu berechnen ist." Zur Begründung siehe EBRV 2401 BlgNR, 24. GP 30. nicht vorgesehen.66RV 2401 BlgNR, 24. GP .

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