Am 10. 7. 2013 hat die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der einheitliche Vorschriften für die Bankenabwicklung in den SSM-Staaten erlassen werden sollen (COM[2013] 520 final).1 Diese einheitlichen Vorschriften und das einheitliche Verfahren sollen von der Kommission in Zusammenarbeit mit einem Ausschuss und den Abwicklungsbehörden der teilnehmenden MS im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus angewendet werden. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus soll durch einen einheitlichen Bankenabwicklungsfonds unterstützt werden (Art 1 Abs 2).