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Einheitliche Bankenabwicklung für SSM-Staaten

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Ass. Mag. Georg Granner, LL.B.ZFR 2013/206ZFR 2013, 341 Heft 7 v. 19.12.2013

Am 10. 7. 2013 hat die Kommission den Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der einheitliche Vorschriften für die Bankenabwicklung in den SSM-Staaten erlassen werden sollen (COM[2013] 520 final).11Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese einheitlichen Vorschriften und das einheitliche Verfahren sollen von der Kommission in Zusammenarbeit mit einem Ausschuss und den Abwicklungsbehörden der teilnehmenden MS im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus angewendet werden. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus soll durch einen einheitlichen Bankenabwicklungsfonds unterstützt werden (Art 1 Abs 2).

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