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Nur mehr elektronisches EU-ABl verbindlich

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2013/165ZFR 2013, 291 Heft 6 v. 8.10.2013

Aufgrund Art 1 Abs 2 VO 216/2013/EU besitzt (nur) die elektronische Fassung des EU-Amtsblatts seit dem 1. 7. 2013 (Art 5 der VO) Echtheit und entfaltet Rechtswirkung (nur diese Fassung ist daher verbindlich).

Authentische Fassungen sind abrufbar unter http://new.eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de

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