Am 24. 7. 2013 hat die Europäische Kommission zwei Gesetzesvorschläge beschlossen, mit denen der Zahlungsverkehrsmarkt weiter vereinheitlicht werden soll: einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie1 (idF "PSD II") und einen Verordnungsvorschlag betreffend die Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge2. In der Folge soll auf die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzespakets eingegangen werden: