ABGB § 1489
1. Die dem AG anzulastende Verletzung der Aufklärungspflicht durch irreführende Informationen über das PK-Modell berechtigt den AN zum Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Vertragsinteresse). Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre die Pflichtverletzung nicht begangen worden. Der AG ist daher im Weg des Vertrauensschadenersatzes grundsätzlich zum Ausgleich der aus der Übertrittsentscheidung resultierenden Vermögensnachteile verpflichtet.