1. Grundlagen
Das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz - kurz BIRG - wurde am 5. 7. 2013 im Nationalrat beschlossen und wird grundlegende Neuerungen auf dem Gebiet der Krisenbewältigung von Banken bringen. Die neuen Bestimmungen sollen insb dazu beitragen, den österr Finanzmarkt weiter zu stabilisieren und zu verhindern, dass zukünftig öffentliche Mittel zur Rettung von Banken eingesetzt werden müssen (ErläutRV 2360 BlgNR 24. GP 11). Zu diesem Zweck werden die österr Kreditinstitute verpflichtet, Sanierungs- und Abwicklungspläne ("living wills") zu erstellen und diese jährlich zu aktualisieren. Des Weiteren erhält die FMA die Möglichkeit, Frühinterventionsmaßnahmen zu setzen, wenn sich eine Krise bei einem Kreditinstitut abzuzeichnen beginnt.