Das VKrG erfasst auch den entgeltlichen Zahlungsaufschub. Die unterjährige (monatliche) Prämienzahlung weist damit eine gewisse Ähnlichkeit auf. Jüngst hat sich daher der BGH in einem richtungsweisenden Urteil mit der Frage beschäftigt, ob das Verbraucherkreditrecht auf diesen Sachverhalt anwendbar ist.
In seinem Urteil vom 6. 2. 20131 kommt der IV. Zivilsenat des BGH zu folgenden Ergebnissen (in Leitsätzen):