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Kundmachung der FMA: Rechtswirksame Einbringung von Anbringen an die FMA

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2013/110ZFR 2013, 196 Heft 4 v. 1.7.2013

Mit schriftlicher "Kundmachung"11Die Kundmachung ist auf der Website der FMA unter http://www.fma.gv.at/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/1_Allgemeines/Kundmachung_zur_rechtswirksamen_Einbringung_von_Anbringen.pdf abrufbar. vom 22. 3. 2013 hat die FMA bekannt gegeben, dass sie ab sofort gem § 13 Abs 5 AVG außerhalb der Amtszeiten keine schriftlichen, telefonischen und mündlichen Anbringen mehr entgegennehme. Dies gelte auch für "elektronische Anbringen". Empfangsgeräte für Telefax und E-Mail sowie die ausschließlich für elektronische Übermittlungen eingerichteten webbasierten Applikationen der FMA ("Incoming-Plattform") seien zwar auch außerhalb der Geschäftszeiten empfangsbereit, sie würden aber nur während der Geschäftszeiten betreut.

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