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VwGH: Abschöpfungszinsen wegen Überschreitung der Großveranlagungsgrenze bei Abgabe eines verpflichtenden Kaufangebotes (Put-Option)

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2013/93ZFR 2013, 169 Heft 4 v. 1.7.2013

BWG: § 21 Abs 1 Z 7, § 27 Abs 2 und 7, § 97 Abs 1 Z 6, Anlage 1 zu § 22

1. Der Inhaber (Käufer) einer Put-Option hat das Recht (nicht die Pflicht), innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (amerikanische Option) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäische Option) eine festgelegte Menge eines bestimmten Basiswerts (hier der Gesellschaftsanteile an einer GmbH) zu einem festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu verkaufen. Der Verkäufer der Put-Option (hier ein Kreditinstitut) ist zur Abnahme des Basiswerts verpflichtet. Für diese Verpflichtung erhält er allenfalls die Optionsprämie (Gegenleistung) vom Käufer der Option. Im vorliegenden Zusammenhang ist ausschlaggebend, dass die Rechtsvorgängerin der bf Partei als Verkäuferin der Put-Option zur Abnahme der Gesellschaftsanteile zum Ausübungspreis bis einschließlich 31. 12. 2008 verpflichtet war. Es liegt daher eine verkaufte Put-Option iSv Anlage 1 Z 1 lit j zu § 22 BWG vor.

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