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Durchführungsmaßnahme zur AIFM-RL kundgemacht

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2013/81ZFR 2013, 151 Heft 3 v. 24.5.2013

Vor Kurzem ist die von der Kommission angenommene "delegierte VO" (EU) 231/2013 im ABl der EU kundgemacht worden (ABl 2013 L 83/1). Sie ergänzt die RL 2011/61/EU , Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) im Hinblick auf Ausnahmen, Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Verwahrstellen, regelt Aspekte der Hebelfinanzierung der Transparenz sowie der staatlichen Aufsicht.

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