vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Gewähren einer aufschiebenden Wirkung gegen den Entzug einer Bankenkonzession durch die FMA

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2013/67ZFR 2013, 126 Heft 3 v. 24.5.2013

BWG § 5 Abs 1 Z 3, § 6 Abs 2 Z 3, § 6 Abs 4, § 70 Abs 2 und § 4 Z 3

VwGG § 30 Abs 2

1. 11Nichtamtliche Leitsätze des Bearbeiters. Von zwingenden öffentlichen Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann nur gesprochen werden, wenn die konkrete Interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Der Umstand, dass öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, berechtigt nicht ohne Weiteres schon zur Annahme, dass eben diese Interessen auch eine sofortige Verwirklichung der getroffenen Maßnahmen zwingend gebieten. Hiezu bedarf es noch des Hinzutretens weiterer Umstände, um die öffentlichen Interessen als "zwingend" im Sinne der genannten Gesetzesstelle ansehen zu können (Hinweise VwGH 16. 10. 2007, AW 2007/17/0019, sowie 24. 5. 2012, AW 2012/17/0026).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte