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Strengere EU-Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2013/51ZFR 2013, 94 Heft 2 v. 4.4.2013

Am 5. 2. 2013 hat die Europäische Kommission (EK) zwei Vorschläge zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers angenommen. Für beaufsichtigte Finanzdienstleister bedeutet dies eine weitere Verschärfung der Anforderungen in diesem Bereich. Das Paket umfasst eine neue Geldwäsche-Richtlinie, die die dritte Geldwäsche-Richtlinie11Richtlinie 2005/60/EG vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl L 309 vom 25. 11. 2005, S 15. und die dazugehörige Durchführungs-Richtlinie22Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl L 214 vom 4. 8. 2006, S 29. ersetzen soll. Weiters wird eine Änderung der Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers33Verordnung (EG) Nr 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers, ABl L 345 vom 8. 12. 2006, S 1. vorgeschlagen. Beide Entwürfe sollen den jüngsten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung tragen bzw sogar darüber hinausgehen.

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