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Zur Legitimation des Anlegers gegenüber der Entschädigungseinrichtung

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2013/48ZFR 2013, 92 Heft 2 v. 4.4.2013

WAG 1996: §§ 23b, 23c

OGH 19. 12. 2012, 8 Ob73/12m

Aus den Entscheidungsgründen

[Gem] § 23b Abs 2 dritter Satz WAG 1996 hat die Entschädigungseinrichtung zu gewährleisten, dass, falls über ein Mitgliedsinstitut der Konkurs eröffnet wird, Forderungen eines Anlegers aus Wertpapierdienstleistungen gem § 93 Abs 2 BWG bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € oder Gegenwert in fremder Währung pro Anleger auf dessen Verlangen und nach Legitimierung innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem Höhe und Berechtigung der Forderung festgestellt wurden, ausbezahlt werden.

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