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Risikoverteilung zwischen Kreditkartengesellschaft und Vertragsunternehmen bei Kreditkartenmissbrauch im Fernabsatz

BeiträgeUniv.-Ass. Dr. Sonja M. WeilandZFR 2013/5ZFR 2013, 21 Heft 1 v. 12.2.2013

Wer haftet für den durch missbräuchliche Verwendung einer Kreditkarte im Fernabsatz verursachten Schaden? Das Vertragsunternehmen (Händler) oder die Kreditkartengesellschaft (Emittent)? Diese Frage wird in Österreich und Deutschland weiterhin divergierend beantwortet: In Österreich ist die Haftungsüberwälzung in AGB auf den Händler gängige Praxis. In Deutschland ist man hingegen der Auffassung, eine generelle Überwälzung des Missbrauchsrisikos in AGB benachteilige das Vertragsunternehmen unangemessen.

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