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Kommission schlägt EU-weite Maßnahmen gegen Zinsmanipulationen vor11Quelle: EU-Panorama WKO 25. 7. 2012.

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2012/131ZFR 2012, 237 Heft 5 v. 19.10.2012

Die Kommission will ihre am 20. 10. 2011 vorgelegten Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation ändern. Die Manipulation von Benchmarks, einschließlich der Interbankenzinssätze LIBOR und EURIBOR, wird offiziell verboten und zu einem Straftatbestand erklärt. Der erste der beiden vor Kurzem präsentierten Legislativvorschläge (http://ec.europa.eu/internal_market/securities/abuse/index_de.htm ) sieht ua eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation durch die Einbeziehung von Benchmarks, eine Definition des Begriffs "Benchmark" sowie eine Ergänzung der Liste der als Straftat geltenden Marktmanipulationen vor. Der Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation soll neben den letzten beiden Punkten zudem eine Ergänzung der Liste der Straftatbestände "Anstiftung, Beihilfe und Versuch" durch entsprechende Verhaltensweisen in Bezug auf die Manipulation von Benchmarks enthalten.22Eine "Benchmark" ist ein Handelsindex oder ein veröffentlichter Wert, der durch Anwendung einer Formel auf den Wert eines oder mehrerer Basiswerte oder -preise - einschließlich geschätzter Preise, Zinssätze oder sonstiger Werte - oder auf Erhebungsdaten berechnet wird. Bei der Festsetzung des für ein Finanzinstrument zu entrichtenden Betrags wird auf die Benchmark Bezug genommen. Bei den zugrunde liegenden Basiswerten oder -preisen kann es sich um Zinssätze oder um Rohstoffpreise, etwa den Ölpreis, handeln, sofern diese den für ein Finanzinstrument - zB ein Derivat - zu zahlenden Betrag bestimmen.

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