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Rücktrittsrecht nach KMG beim Erwerb von Secondhand-Polizzen

JudikaturOGHBearbeiter: RA Dr. Bernd FletzbergerZFR 2012/125ZFR 2012, 231 Heft 5 v. 19.10.2012

KMG: § 1 Abs 1 Z 1 und Z 3, § 2 Abs 1, § 5 Abs 1

1. Nach § 5 Abs 1 KMG können Anleger, die Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sind, vom Vertrag zurücktreten, wenn ein prospektpflichtiges Angebot ohne vorhergehende Veröffentlichung eines Prospekts erfolgte. Das Rücktrittsrecht erlischt mit Ablauf einer Woche nach dem Tag, an dem der Prospekt veröffentlicht wurde (§ 5 Abs 4 KMG).

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