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Derivatehandel neu

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2012/74ZFR 2012, 139 Heft 3 v. 18.6.2012

Das Europäische Parlament hat Ende März dem Entwurf für eine neue Verordnung zum außerbörslichen Derivatehandel zugestimmt (vgl zur ursprünglichen Initiative der Kommission KOM 2010, 484 vom 15. 9. 2010). Grundlage des Beschlusses war jene Fassung, über die das Parlament im Jänner 2012 Einigung mit dem Rat erzielen konnte. Kernelemente der Verordnung sind die obligatorische Abwicklung von Derivaten über Clearinghäuser sowie die verpflichtende Meldung sämtlicher Derivatverträge in zentralen Datenbanken oder Transaktionsregistern. ESMA wird die Transaktionsregister überwachen. Ferner ist ESMA für die Zulassung oder den Entzug von Lizenzen verantwortlich. Pensionsversicherungssysteme sind von der Clearingverpflichtung in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ausgenommen. Weiters sollen Clearinghäuser aus Drittländern nur bei Bestehen eines effektiven, gleichwertigen Zulassungssystems in der Europäischen Union anerkannt werden. Die formale Beschlussfassung durch den Rat ist für April 2012 angesetzt. Die neue Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im ABl der EU in Kraft treten. Die Kommission ist angehalten, spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht sowie einen eventuellen Novellierungsvorschlag vorzulegen.

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