vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlegerschaden

JudikaturOGHBearbeiterin: MMMag. Anna Doblhofer-BachleitnerZFR 2012/71ZFR 2012, 134 Heft 3 v. 18.6.2012

1. Über das Mitverschulden des Geschädigten kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

2. Das Nichtlesen der Risikohinweise kann als Mitverschulden gewertet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte