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Haftung des Sachverständigen für unrichtige Bonitätsauskunft

JudikaturOGHBearbeiterin: MMMag. Anna Doblhofer-BachleitnerZFR 2012/69ZFR 2012, 132 Heft 3 v. 18.6.2012

ABGB §§ 1300, 1304

OGH 24. 11. 2011, 1 Ob 206/11t

Sachverhalt

Die Kl holte im Sommer 2008 bei der Bekl eine Bonitätsauskunft über die Bonität ihrer möglichen zukünftigen Geschäftspartnerin, einer KG, ein. Die Bonitätsauskunft kam zu folgender Empfehlung: Trotz der aktuellen finanziellen Verhältnisse werden Geschäfts- und Kreditverbindungen empfohlen. Das Risiko ist wegen positiver Erfahrungen aus dem Branchen- und Unternehmensumfeld als gering eingestuft. Darunter fand sich auch noch folgender Hinweis: In die finanzielle Situation ist kein näherer Einblick möglich. Anfang 2008 kam es zu Änderungen in den Besitzverhältnissen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Eine längerfristige Entwicklung bliebe noch abzuwarten.

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