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Datenschutzrechtliche Grenzen der Versicherungsaufsicht

BeiträgeRA Dr. Ernst Brandl, LL.M., M.B.A./Mag. Martin KnollZFR 2012/57ZFR 2012, 106 Heft 3 v. 18.6.2012

Derzeit führt die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Vor-Ort-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen (VU) durch. Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine unbedenkliche Routinetätigkeit, doch liegt den Autoren ein behördliches Dokument vor, das Bedenken an der datenschutzrechtlichen Konformität der Prüfungspraxis auslöst. In der Folge soll daher untersucht werden, ob das Verhalten der FMA mit dem Gesetz im Einklang steht.

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