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Leitlinien zur Anwendung der Richtlinie 2004/113/EG des Rates auf das Versicherungswesen im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rs C-236/09 (Test-Achats)

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiterin: MMMag. Anna Doblhofer-BachleitnerZFR 2012/44ZFR 2012, 94 Heft 2 v. 2.4.2012

Im Urteil "Test-Achats"11EuGH 1. 3. 2011, C-236/09 ZFR 2011, 71; ausführlich dazu Doblhofer-Bachleitner, Geschlechterdifferenzierung bei Versicherungstarifen unzulässig, ZFR 2011, 248. hat der EuGH ausgesprochen, dass die in Art 5 Abs 2 der RL 2004/113/EG 22Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. gewährte Ausnahme, die es Mitgliedstaaten gestattete, eine Ausnahme von der in Art 5 Abs 1 verankerten Unisex-Regel zeitlich unbefristet aufrechtzuerhalten, mit Wirkung vom 21. 12. 2012 ungültig ist. Da derzeit in allen Mitgliedstaaten zumindest bei einer Versicherungsart von der Ausnahme Gebrauch gemacht wird, sah sich die Kommission veranlasst, Leitlinien zu erlassen, die den Mitgliedstaaten die Anpassung ihrer Gesetzgebung an das "Test-Achats"-Urteil erleichtern sollen.

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