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Novelle des Bankwesengesetzes (BWG) in Umsetzung des zweiten Teils der "CRD III"

AktuellesUnionsrechtBearbeiter/in: Dr. Lih-Nuo Huang, Bakk., Mag. Thomas SchmatzbergerZFR 2012/22ZFR 2012, 43 Heft 1 v. 10.2.2012

Im November 2010 wurde seitens des europäischen Gesetzgebers eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik vorgelegt (sog "Capital Requirements Directive III").11RL 2010/76/EU zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG , 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (ABl L 329 v 14. 12. 2010, 3). Deren Zielsetzung besteht darin, Kreditinstitute zu einer strengeren Bewertung ihrer Handelsbuchrisiken zu verpflichten, die Eigenkapitalanforderungen für Weiterverbriefungen zu erhöhen sowie das Marktvertrauen durch striktere Pflichten zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken zu stärken.

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