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Zur Rückforderung von Provisionen eines Vermittlers von Finanzdienstleistungen

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2012/18ZFR 2012, 40 Heft 1 v. 10.2.2012

HVertrG § 9

1. Die Rückforderung bereits entstandener Provisionen durch den Unternehmer ist nach der relativ zwingenden Beweislastregel des § 9 Abs 3 HVertrG dem echten Untervertreter gegenüber nur zulässig, wenn der Unternehmer (Hauptvertreter) nachweist, dass die Nichtausführung des Geschäfts (zB Zahlungsverzug des Kunden; Stornogrund) nicht der Sphäre der Produktgesellschaft zuzurechnen ist.

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