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Meldewesen-Sammelnovelle der FMA

AktuellesBankenaufsichtBearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Kapfer, LL.M.ZFR 2011/188ZFR 2011, 334 Heft 7 v. 9.12.2011

Die Umsetzung der CRD III im BWG wird durch Novellen der einschlägigen Meldewesenverordnungen, in concreto der Ordnungsnormenausweis-V (ONA-V) und der Verordnung über den Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA-V), begleitet. Die Änderungen betreffen die Bereiche Verbriefungen, Eigenmittelerfordernis für das Handelsbuch, Abwicklungsrisiko im Bankbuch und den Bereich der offenen Fremdwährungspositionen. Weiters wird durch die Änderung der Zahlungsinstitute-Meldeverordnung das Meldewesen für E-Geld-Institute nach dem E-Geld-Gesetz 2010 in das Meldewesen für Zahlungsinstitute integriert. Die Begutachtungsfrist zur Sammelnovelle läuft bis zum 17. 11. 2011. Die erstmalige Anwendung soll für Meldungen zum Stichtag 31. 12. 2011 erfolgen.

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