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EditorialNicolas RaschauerZFR 2011/166ZFR 2011, 293 Heft 7 v. 9.12.2011

Im Oktober 2011 hat die Kommission mehrere Entwürfe für ein neues Regulierungspaket für den Bereich "Wertpapieraufsicht" und Marktmissbrauchsaufsicht einerseits sowie für den Bereich "EU-Finanztransaktionssteuer" andererseits vorgelegt. Wir werden darüber ausführlicher in Heft 1/2012 berichten. Auffällig ist, dass im Bereich Wertpapieraufsicht sowohl ein neuer Verordnungs- ("MiFIR", KOM 2011, 652) als auch ein Richtlinienvorschlag ("MiFID 2", KOM 2011, 656) veröffentlicht wurde. Dasselbe betrifft den Bereich Marktmissbrauch. Kerninhalt der neuen Legislativmaßnahmen des Wertpapieraufsichtsrechts ist die Umgestaltung der Handelsmethoden. Das Ziel, das der neue Legislativvorschlag der Kommission verfolgt, ist die (weitere) Steigerung der Transparenz am Kapitalmarkt und eine umfassende Regulierung aller Marktteilnehmer und Finanzinstrumente. So sollen umfassende Regeln für den automatisierten Handel erlassen werden; die Vor- und Nach-Handelstransparenz soll ausgebaut werden; die bestehenden Transparenzpflichten werden auf börsengehandelte Fonds, Zertifikate, Anleihen und strukturierte Produkte ausgeweitet. Handelsdaten sollen künftig an einer zentralen Stelle gesammelt werden. Auch "best order"-Daten müssen künftig genau angegeben werden. Am diskussionswürdigsten erscheint freilich, dass der Provisionssektor erheblich umgearbeitet werden soll (so ist die Streichung von Beratungsprovisionen im Wertpapiergeschäft vorgesehen). Weitere strenge Regeln betreffen den Anlegerschutz (Anlageberatung und Vergütung derselben), Telefonaufzeichnung von Transaktionen/Ordererteilung, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf strukturierte Einlagen und Aktienerstemissionen; auch die ohnehin schon strengen Kundenkategorien sollen verschärft werden, wie auch die bestehenden Informationspflichten für komplexe Produkte.

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