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Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

AktuellesUnternehmensrechtBearbeiter: Dr. Thomas Ruhm, LL.M.ZFR 2011/164ZFR 2011, 290 Heft 6 v. 21.10.2011

Am 7. 7. 2011 hat der Nationalrat das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der RL 2009/109/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen sowie zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien.

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