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Das Kundeninformationsdokument (KID) nach dem InvFG 2011

AktuellesInvestmentfondsrechtBearbeiter: Mag. Martin OberndorferZFR 2011/156ZFR 2011, 284 Heft 6 v. 21.10.2011

Am 1. 9. 2011 trat das Investmentfondsgesetz 2011 in Kraft. Ein Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine bessere Vergleichbarkeit der Anlegerinformationen zu schaffen, um dadurch einen adäquaten Anlegerschutz sicherzustellen. 11Für einen Überblick über das InvFG 2011 siehe Zahradnik/Cervenka, InvFG 2011 - Die neuen Regelungen im Überblick, ZFR Heft 4, 155 ff, und Kammel/Schredl, Das InvFG 2011 - Richtungsweisende Gesetzgebung oder verpasste Chance? ÖBA 8/2011, 556 ff. Zu diesem Zweck wurde das einheitlich EU-rechtlich harmonisierte Kundeninformationsdokument (KID) eingeführt.

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