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Neues "Investmentfondsgesetz 2011" kundgemacht

AktuellesInvestmentfondsrechtBearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., MBAZFR 2011/154ZFR 2011, 282 Heft 6 v. 21.10.2011

Am 1. 8. 2011 wurde im BGBl I 2011/77 (ua) das neue Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) kundgemacht. Das neue Gesetz dient vor allem der Umsetzung der RL 2009/65/EG ("UCITS IV-RL") im österreichischen Recht.11 RL 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ("OGAW" bzw engl "UCITS": "Undertakings for collective investments in transferable securities"), ABl L 302, 32 ff. Ein Großteil der Bestimmungen des InvFG 2011 tritt mit 1. 9. 2011 in Kraft (§ 200 Abs 1); das InvFG 1993 wird demnach mit Ablauf des 31. 8. 2011 aufgehoben (§ 198 Abs 1). Es gelten verschiedene Ausnahme- bzw Übergangsvorschriften. Während das InvFG 1993 noch mit knapp 50 Paragrafen das Auslangen gefunden hat, weist das InvFG 2011 200 (!) Paragrafen auf; ein Beleg für die enorme Verdichtung aufsichtsrechtlicher Regulierung im Investmentfondsrecht.

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