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Adäquanz und Rechtswidrigkeitszusammenhang bei fehlerhafter Anlageberatung

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2011/152ZFR 2011, 281 Heft 6 v. 21.10.2011

ABGB §§ 1295 ff, 1299

1. Liegt der entscheidende Beratungsfehler in der pflichtwidrigen Unterlassung einer Aufklärung über die Möglichkeit eines Kursabsturzes an sich, ist damit auch ein Schaden durch Kursabsturz infolge von Marktmanipulationen adäquat herbeigeführt.

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