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Geschlechterdifferenzierung bei Versicherungstarifen unzulässig

BeiträgeMMMag. Anna Doblhofer-BachleitnerZFR 2011/138ZFR 2011, 248 Heft 6 v. 21.10.2011

Durch die Klage der Verbrauchervereinigung Test-Achats wurde die bereits 2003 im Vorfeld der Erlassung der Gender-RL diskutierte Frage nach der Zulässigkeit geschlechterdifferenzierender Tarife von Versicherungen wieder aufgeworfen. Nach Prüfung der inneren Kohärenz der Richtlinienbestimmung befand der Gerichtshof, den Schlussanträgen der Generalanwältin folgend, diese für unzulässig.

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