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Gedanken zur Auslegung des § 1 BWG, insb zum Element der Gewerblichkeit

BeiträgeRA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), MBA (Harvard)/ Univ.-Ass. Dr. Philipp KlausbergerZFR 2011/125ZFR 2011, 206 Heft 5 v. 22.9.2011

Die taxativ in § 1 Abs 1 BWG genannten Bankgeschäfte sind - sofern sie gewerblich erbracht werden - Rechtsträgern mit entsprechender Berechtigung vorbehalten. Die hM legt dabei den Gewerblichkeitsbegriff des Umsatzsteuerrechts zugrunde. Der Beitrag zeigt die Problematik dieser Ansicht auf und entwickelt einen alternativen Lösungsweg.

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