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Rundschreiben der FMA zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2007

AktuellesWertpapieraufsichtsrechtBearbeiterin: MMMag. Anna BachleitnerZFR 2011/84ZFR 2011, 144 Heft 3 v. 10.6.2011

In ihrem Rundschreiben vom 2. 5. 2011 nimmt die FMA einige Präzisierungen hinsichtlich der Anforderungen an Kundeninformationen vor. Dabei werden unter dem Begriff Information sämtliche im Zusammenhang mit dem Anbieten von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten an Kunden gerichtete Informationen über Finanzinstrumente, unabhängig davon, ob sie werblicher Art sind, verstanden.

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