In ihrem Rundschreiben vom 2. 5. 2011 nimmt die FMA einige Präzisierungen hinsichtlich der Anforderungen an Kundeninformationen vor. Dabei werden unter dem Begriff Information sämtliche im Zusammenhang mit dem Anbieten von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten an Kunden gerichtete Informationen über Finanzinstrumente, unabhängig davon, ob sie werblicher Art sind, verstanden.