In der VO 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) sind einheitliche Vorschriften über die Gründung, den Aufbau und die Funktionsweise einer SCE festgelegt. Das Statut wurde durch diese VO und die RL 2003/72/EG in Geltung gesetzt. Nach Art 79 der VO hat die Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht über deren Anwendung vorzulegen und diesem erforderlichenfalls Änderungsvorschläge beizufügen. Um hierfür Informationen zu sammeln, gab die Kommission eine Studie in Auftrag, die 2010 abgeschlossen wurde. Die nunmehr abgehaltene Konsultation soll allen Betroffenen Gelegenheit geben, sich zu den Ergebnissen und Empfehlungen der Studie über die Anwendung der VO in der Praxis zu äußern. Beiträge konnten bis 15. 6. 2011 an die Kommission adressiert werden.