Am 19. 1. 2011 hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Solvabilität II-Richtlinie (RL 2009/138/EG) sowie der Prospektrichtlinie (RL 2003/71/EG) im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge veröffentlicht.1 Dieser Vorschlag steht im Zusammenhang mit der neuen europäischen Finanzaufsicht. Die Aufgaben und Befugnisse der drei seit Jänner 2011 eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörden, der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), sollen durch sogenannte "Omnibus-Richtlinien" klargestellt