Der Vorschlag für eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (KOM(2011) 142 endg vom 31. 3. 2011) steht in engem Zusammenhang mit der aktuellen Problematik auf den
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Finanzmärkten. Als Ziele des Vorschlags werden einerseits die Schaffung eines effizienten wettbewerbsorientierten Binnenmarkts für Verbraucher, Kreditgeber und Kreditvermittler, der durch Förderung des Verbrauchervertrauens, der Verbrauchermobilität, grenzüberschreitender Tätigkeit von Kreditgebern und Kreditvermittlern sowie einheitlicher Rahmenbedingungen ein hohes Maß an Schutz bietet, und andererseits die Stärkung der Finanzmarktstabilität durch ein verantwortungsvolles Funktionieren der Hypothekarkreditmärkte genannt.