Am 11. 12. 2010 wurde die geänderte Prospektrichtlinie (ProspektRL nF) unter der Nr 2010/73/EU im ABl der EU L 327 veröffentlicht. Einerseits sollen für AnlegerInnen mehr Informationsqualität und Möglichkeiten zum Vergleich verschiedener Wertpapiere geschaffen werden, andererseits sollen die ProspekterstellerInnen von unnötigen rechtlichen Bürden2 befreit werden. Die Änderungen sind in ihrer Gesamtheit nicht fundamental, werden aber dennoch einige Anpassungen des KMG und des BörseG und in weiterer Folge der Marktpraxis notwendig machen.