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Ergänzender Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bezüglich der Kompetenzen von EIOPA ("Omnibus II-Richtlinie")

AktuellesVersicherungsrechtBearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger, Jakob WohlmuthZFR 2011/56ZFR 2011, 98 Heft 2 v. 15.4.2011

Seit Jänner 2011 ersetzen die von der EU gegründeten drei neuen europäischen Aufsichtsbehörden und ein europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) die bisherigen Aufsichtsausschüsse. Für den Bereich Versicherungen und Betriebspensionen wurde anstelle des Ausschusses CEIOPS (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) geschaffen.11Verordnung (EU) Nr 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission, ABl L 331 vom 15. 12. 2010, S 48 ff. Mit der sog Omnibus I-Richtlinie22 Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. 11. 2010 zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), ABl L 331 vom 15. 12. 2010, S 120 ff. - dabei handelt es sich um ein europäisches Legislativpaket, das am 22. 9. 2010 beschlossen wurde und am 1. 1. 2011 in Kraft trat - wurde den neuen europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) aufgetragen, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den nationalen Aufsichtsbehörden für eine konsequente und einheitliche Anwendung der Vorschriften in der gesamten EU zu sorgen, Entwicklungen innerhalb des Finanzsystems zu überwachen und mögliche Risiken für die Finanzmarktstabilität zu ermitteln. Die drei neuen Behörden haben sämtliche Funktionen der alten Ausschüsse übernommen, erhalten darüber hinaus aber ua folgende zusätzliche Aufgaben:

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