Mit Umsetzung der Richtlinie 2009/111/EG ("CRD II") mit 31. 12. 2010 kam es zu Änderungen im Bereich der Großveranlagungen. Ua ist die Behandlung von Investmentfonds sowie Verbriefungen betroffen. Es wurde klargestellt, dass Risiken hier nicht nur aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten, sondern auch aus der Konstruktion an sich entstehen können. Im Februar hat die FMA zu diesem Thema ein Rundschreiben publiziert ("Rundschreiben der FMA zu § 27 Abs. 11 letzter Satz BWG "), um die Anforderungen, die sich aus der neuen Bestimmung ergeben, darzulegen.