Die Richtlinie Solvabilität II2 soll noch vor Inkrafttreten geändert und vor allem an die neue EU-Aufsichtsarchitektur und die neuen Verfahren nach dem Vertrag von Lissabon angepasst werden. Zudem soll die Kommission ermächtigt werden, Übergangsvorschriften zu erlassen. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf das zukünftige Aufsichtsregime für Versicherungen werden im Folgenden untersucht.