In Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG ist vor Kurzem das VKrG erlassen worden; es ist mit 11. 6. 2010 in Kraft getreten und auf Verträge anzuwenden, die nach dem 10. 6. 2010 geschlossen wurden. Das Gesetz regelt umfassende Informationspflichten des Kreditgebers und seine Pflichten bei Vertragsschluss. In Ergänzung hierzu statuiert es umfassende Verbraucherrechte, wie etwa Kündigungs- oder Rücktrittsrechte. Parallel zum VKrG wurden auch die kreditvertragsrechtlichen Bestimmungen des ABGB (§§ 983 ff) novelliert.